Rechtsprechung
OLG Koblenz, 27.02.1991 - 9 UF 54/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterhaltsverpflichtung; Ehegattenunterhalt; Leistungsfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1361
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 1187
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 6/83
Voraussetzungen für BGH-Rechtsentscheid - Ausschließliche AG-Zuständigkeit bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.1991 - 9 UF 54/90
In den in der Praxis verwendeten Unterhaltstabellen und -leitlinien wird der notwendige Selbstbehalt mit einem Betrag angesetzt, der etwas über den Sätzen der Sozialhilfe liegt (vgl. dazu BGH NJW 84, 1615). - BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 53/82
Darlegungs- und Beweislast eines Kindes für die Begründetheit von Barunterhalt …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.1991 - 9 UF 54/90
Eine abweichende Bemessung kann insbesondere dann veranlaßt sein, wenn die Wohnkosten des Unterhaltsberechtigten den Betrag, der in dem herangezogenen allgemeinen Richtsatz hierfür veranschlagt ist, übersteigen (BGH NJW 84, 1614;… MK-Köhler, BGB, 2. Aufl., § 1610, Rdnr. 48). - OLG Karlsruhe, 14.09.1987 - 2 UF 60/86
Leistungsfähigkeit; Prozeßkostenhilfe; Raten; Unterhalt
Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.1991 - 9 UF 54/90
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung aller Familiensenate des Oberlandesgerichts Koblenz (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 202, 400, jeweils ausführlich mit weiteren Nachweisen).
- OLG Köln, 09.01.2001 - 25 UF 131/00
Berücksichtigung von Hauskosten und Wohnvorteil bei im Miteigentum stehenden …
Solange aber die Ehe nicht geschieden ist, besteht keine unterhaltsrechtlich relevante Verpflichtung des gesetzlichen Unterhaltsschuldners, seine Leistungsfähigkeit durch Mitwirkung an der Veräußerung des Familienheims zu erhöhen (OLG Koblenz FamRZ 1991, 1187;… Kalthoener-Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rz 767; Gerhardt FamRZ 1993, 1139).