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   OLG Koblenz, 27.02.1991 - 9 UF 54/90   

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https://dejure.org/1991,4861
OLG Koblenz, 27.02.1991 - 9 UF 54/90 (https://dejure.org/1991,4861)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.02.1991 - 9 UF 54/90 (https://dejure.org/1991,4861)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Februar 1991 - 9 UF 54/90 (https://dejure.org/1991,4861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsverpflichtung; Ehegattenunterhalt; Leistungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 1187
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 6/83

    Voraussetzungen für BGH-Rechtsentscheid - Ausschließliche AG-Zuständigkeit bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.1991 - 9 UF 54/90
    In den in der Praxis verwendeten Unterhaltstabellen und -leitlinien wird der notwendige Selbstbehalt mit einem Betrag angesetzt, der etwas über den Sätzen der Sozialhilfe liegt (vgl. dazu BGH NJW 84, 1615).
  • BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 53/82

    Darlegungs- und Beweislast eines Kindes für die Begründetheit von Barunterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.1991 - 9 UF 54/90
    Eine abweichende Bemessung kann insbesondere dann veranlaßt sein, wenn die Wohnkosten des Unterhaltsberechtigten den Betrag, der in dem herangezogenen allgemeinen Richtsatz hierfür veranschlagt ist, übersteigen (BGH NJW 84, 1614; MK-Köhler, BGB, 2. Aufl., § 1610, Rdnr. 48).
  • OLG Karlsruhe, 14.09.1987 - 2 UF 60/86

    Leistungsfähigkeit; Prozeßkostenhilfe; Raten; Unterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.1991 - 9 UF 54/90
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung aller Familiensenate des Oberlandesgerichts Koblenz (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 202, 400, jeweils ausführlich mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - 25 UF 131/00

    Berücksichtigung von Hauskosten und Wohnvorteil bei im Miteigentum stehenden

    Solange aber die Ehe nicht geschieden ist, besteht keine unterhaltsrechtlich relevante Verpflichtung des gesetzlichen Unterhaltsschuldners, seine Leistungsfähigkeit durch Mitwirkung an der Veräußerung des Familienheims zu erhöhen (OLG Koblenz FamRZ 1991, 1187; Kalthoener-Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rz 767; Gerhardt FamRZ 1993, 1139).
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